Schon in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts regte sich, angestoßen durch eine zunehmende industrielle Überformung des Schwarzwaldes, ein noch weitgehend unorganisierter Widerstand und Unmut in der Bevölkerung. Anfangs noch vereinzelt, im Lauf der Jahre zunehmend, meldeten sich kritische Stimmen zum ungebremsten Landschaftsverbrauch und Ausnutzung der Natur zu Wort.
Unter dem Namen „Bürgerinitiative zum Schutz des Hochschwarzwaldes“ wurde der Verein im Februar 2002 in Oberried bei Freiburg von heimat- und naturverbundenen Bürgern verschiedener Schwarzwaldgemeinden gegründet.
Der Anfang der Satzung, der Vereinszweck, lautet die herausragende Landschaft und Natur des historischen Territoriums Baden im Westen Baden-Württembergs in ihrer Eigenart und Schönheit zu erhalten, die hier lebenden Pflanzen- und Tierarten zu schützen und den Wohn- und Erholungswert zu bewahren.
Die Mitgliederversammlung vom Juni 2018 hat für den Verein einen neuen Namen beschlossen:
„Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald e.V.“
abgekürzt zu LANA.
Seit Mai 2019 ist LANA eine vom Umweltministerium Baden-Württemberg anerkannte Umweltschutzvereinigung.
Damit ist unser Verein aufgrund der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch das Finanzamt Freiburg-Land als gemeinnützig anerkannt (Freistellungsbescheid vom 16.06.2023).
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59 ,60 und 61 AO wurde mit Bescheid vom 12.09.2019 durch das Finanzamt Freiburg-Land gesondert festgestellt.
Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerlich absetzbar.
Rechtlicher Hintergrund ist das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG), das Regelungen für den Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten enthält.
Das UmwRG trat am 15. Dezember 2006 in Kraft. Vereinigungen, die vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördern und die weiteren Voraussetzungen der Anerkennung nach § 3 Absatz 1 UmwRG erfüllen, ermöglicht das Gesetz, die Einhaltung umweltrechtlicher und anderer Vorschriften bei bestimmten umweltrelevanten Entscheidungen mit einem Rechtsbehelf, d. h. Widerspruch oder Klage, gerichtlich überprüfen zu lassen (Umweltverbandsklage). Um einen solchen Umwelt-Rechtsbehelf nach § 2 UmwRG einlegen zu können, benötigen Umweltvereinigungen eine besondere Anerkennung.
Weitere Informationen zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten und zur Umweltverbandsklage finden Sie auf der UBA-Internetseite „Rechtsschutz und Verbandsklage“
https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/rechtsschutz-verbandsklage
Der von Anfang an als überregionale Organisation gegründete gemeinnützige Verein besteht aktuell aus 16 Regionalgruppen.
Aufgrund des mit enormem Subventionsdruck forcierten Ausbaus erneuerbarer Energien vor allem in Waldgebieten sind aktuell bei unserer Geschäftsstelle zahlreiche Aufnahmeanträge neuer Regionalgruppen eingegangen.
Durch den jahrelangen Einsatz im Umwelt-, Natur-, und Landschaftsschutz sind wir inzwischen ein ernst zunehmender Ansprechpartner für engagierte Bürger und unterschiedliche Träger öffentlicher Belange wie Regierungspräsidien, Landratsämter, Rathäuser und Medien.
Unterstützt wird der Verein dabei durch ausgewiesene Experten in Land- und Forstwirtschaft, Umwelt-, Natur- und Artenschutz, Energietechnik, Wasserwirtschaft, Medizin und last, but not least, mit den relevanten Rechtsgebieten vertraute Juristen.