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Impressum

Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald e.V.

(vormals Bürgerinitiative zum Schutz des Hochschwarzwaldes)

anerkannte Umweltvereinigung im Sinne des § 3 Umwelt – Rechtsbehelfsgesetz

Kirchplatz 10
79274 St. Märgen
e-Mail: lana@lana-schwarzwald.de

Vorstand
erster Vorsitzender:
Professor Dr. Dr. Peter Stoll
(Interessenvertretung Reg.-Bez. Freiburg)
stellvertretender Vorsitzender:
Werner Wojtaschek
Finanzvorstand:
Werner Hauser

Mitglied des Vorstandes:
Ingeborg Vonderstraß
Mitglied des Vorstandes:
Michael Ripberger
Mitglied des Vorstandes:
Josef Saier


Rechtsform:
 Eingetragener Verein (e.V.)

Vereinsregister VR 3554 beim Amtsgericht – Registergericht – Freiburg im Breisgau

Gemeinnützigkeit
Unser Verein ist aufgrund der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch das Finanzamt Freiburg-Land als gemeinnützig anerkannt (Freistellungsbescheid vom 16.06.2023).
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59 ,60 und 61 AO wurde mit Bescheid vom 12.09.2019 durch das Finanzamt Freiburg-Land gesondert festgestellt.

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerlich absetzbar.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Wir akzeptieren keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt und Absprache! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Webseiten gesetzliche Bestimmungen, Ihre oder Rechte Dritter verletzen, bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne jegliche Kostennote.

Richten Sie diese Nachricht bitte an uns. Wir versichern, beanstandete Bilder, Texte oder Links bei Berechtigung unverzüglich zu entfernen oder zu berichtigen, ohne dass hierzu von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtbeistandes erforderlich ist!

Die Einschaltung eines Anwaltes entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 UWG (§ 242 BGB), wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen Ihre Schadenminderungspflicht darstellen.

Entstandene Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme werden durch uns vollumfänglich zurückgewiesen und lösen gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen aus.

Bildnachweis: mixkit, Pixabay, freepik

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