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NATURA 2000

Bezeichnung für ein zusammenhängendes europäisches Netz besonderer Schutzgebiete, bestehend aus Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Gebieten und Vogelschutzgebieten (VSG). Das Netz repräsentiert die typischen, besonderen und seltenen besonderen Lebensräume der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten Europas.

FLORA-FAUNA HABITAT (FFH) IN BW

Besonders schützenswerte Lebensräume von im einzelnen aufgeführten Tier – und Pflanzenarten aus europäischer Sicht. Die nationalen rechtlichen Grundlagen sind das BNatSchG, NatSchG und die Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum (MLR) zur Festlegung von europäischen Vogelschutzgebieten (VSG).

NATURSCHUTZGEBIET (NSG)

Naturschutzgebiete sind gesetzlich rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.

NATIONALPARK

Im Unterschied zu anderen Schutzkategorien bleibt in den Kernzonen des Nationalparks die Natur sich selbst überlassen. Menschliche Einflüsse und Steuerungsmaßnahmen bleiben auf ein Minimum beschränkt. Der Nationalpark Schwarzwald umfasst rund 10.600 Hektar.

BIOSPHÄRENGEBIET -RESERVAT

Ziel des UNESCO-Programms „Mensch und Biosphäre“ ist ein weltweites Netz großflächiger, geschützter Natur- und Kulturlandschaften, das alle wichtigen Ökosystemtypen und biologisch – geographischen Lebensräume der Erde enthält. Das Biosphärengebiet Südschwarzwald umfasst ca. 63.000 Hektar.

LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET (LSG)

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. In Baden – Württemberg gibt es 1.450 Landschaftsschutzgebiete auf 812.000 Hektar zur Erhaltung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft sowie der besonderen Bedeutung für die Erholung.

NATURDENKMAL (ND)/FLÄCHENHAFTES NATURDENKMAL (FND)

Naturdenkmäler stellen rechtsverbindlich geregelte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu 5 Hektar dar. Baden- Württemberg weist 14.350 Naturdenkmale auf einer Fläche von 6.500 Hektar auf (Stand 4/2016). Flächenhafte Naturdenkmale umfassen oft Biotope, die ohnehin gesetzlich geschützt sind.

BIOTOP

Bestimmte Biotope, die eine besondere Bedeutung für den Natur- und Artenschutz haben, sind gesetzlich geschützt. In Baden – Württemberg sind rund 218.000 Biotope wie natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Gewässer, Moore, Sümpfe, Röhrichte, Sumpf- und Auenwälder u. v. m. mit einer Gesamtfläche von etwa 153.860 Hektar per Gesetz geschützt.

WASSERSCHUTZGEBIET

Wasserschutzgebiete dienen der Trinkwasserversorgung. Das Grundwasser-vorkommen soll vor nachteiligen Einwirkungen geschützt werden. Für Beschränkungen in der landwirtschaftlichen Nutzung mit entsprechenden Ertragseinbußen können Landwirte Ausgleichzahlungen erhalten.

BANNWALD

In Baden – Württemberg sind Bannwälder sog. Totalreservate, in denen jegliche wirtschaftliche Nutzung verboten ist. Durch ihren Reichtum an Struktur und abgestorbenem Holz sind Bannwälder Rückzugsgebiete für viele bedrohte Tierr- und Pflanzenarten.