von LANAADMIN | April 2024 |
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee (RVHB) hat am 19. März 2024 den sog. Anhörungsentwurf zur Teilfortschreibung 3.2 Windenergie des Regionalplans Hochrhein-Bodensee beschlossen. Der Planentwurf enthält insbesondere Festlegungen zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten (Download z. T. hier). Bitte rufen Sie die vollständigen Unterlagen wegen des Datenvolumens von der Homepage des RVHB ab: https://hochrhein-bodensee.de/regionalplanung/regionalplan-teilfortschreibung3-2 . Wichtig ist, dass Anregungen, Hinweise oder Stellungnahmen vom 15. April 2024 bis einschließlich 20. September 2024 per E-Mail an beteiligung@hochrhein-bodensee.de geschickt werden können. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Der RVBH bietet zwei öffentliche Informationsveranstaltungen zur Planung an. Die Termine der Infoveranstaltungen sind:
3. Mai 2024 ab 18 Uhr, Stadthalle, Hauptstraße 11, 79650 Schopfheim und 17. Mai 2024 ab 18 Uhr, Randenhalle, Schulstraße 13, 78250 Tengen.
Datenverzeichnis Teilfortschreibung
Öffentliche Bekanntmachung
Teilfortschreibung Satzungsentwurf
Teilfortschreibung Plansätze & Begründung