Artenschutz
Landschaftschutz = Artenschutz
Der Schwarzwald bildet eine reich strukturierte Landschaft mit montanen und hochmontanen Lagen, die durch eine enge Verzahnung von offenen und bewaldeten Flachen gekennzeichnet ist.
Über Jahrtausende hat sich ein empfindliches, artenreiches Ökosystem entwickelt. Ein wertvoller und wichtiger Rückzugsraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Hohe regionale Bedeutung haben beispielsweise Vögel wie Auerhuhn, Wanderfalke, Baumfalke, Wespenbussard, Rotmilan, Waldschnepfe, Rauhfußkauz, Sperlingskauz oder Uhu .
Seltene Arten sind außerdem Säugetiere wie Baummarder oder Haselmaus, Fledermausarten wie Nordfledermaus, Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus oder die Fransenfledermaus.

Wichtiger Rückzugsraum
Reptilien und Amphibien wie Feuersalamander, Gelbbauchunke oder Kreuzotter, sowie verschiedene Pilz-, Flechten-, Moos-, Orchideen- und Sonnentauarten.
Der Schwarzwald bildet zudem einen wichtigen Verbreitungsraum für Tierarten wie Wolf, Luchs, Wildkatze, Biber oder Dohlenkrebs, die in der dicht besiedelten Kulturlandschaft Deutschlands kaum noch Habitate vorfinden, die sich zum Aufbau tragfähiger Populationen eignen.
Ausgewiesene Schutzräume
In den vergangenen Jahrhunderten wurde der Schwarzwald durch den Menschen geprägt, ohne seine Einzigartigkeit und hohen ökologischen Stellenwert zu verlieren. In den letzten Jahrzehnten gelang es, natur- und artenschutzrechtliche Belange durch Ausweisung von Schutzgebieten und aufwändige Monitoring- und Pflegemaßnahmen mit wirtschaftlichen und touristischen Interessen zu vereinen.
Große Bedeutung hat die Vernetzung von Lebensräumen durch Einrichtung von z.B. FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Wasserschutzgebieten, Bodenschutzwäldern, Naturdenkmalern, Vogelzug- und Wildkorridoren.

Der Wolf
Die Rückkehr des Wolfes nach Mitteleuropa ist seit Jahren ein äußerst kontrovers diskutiertes Thema. Dabei ist die Diskussion sehr stark von Gefühlen bestimmt. Auf der einen Seite stellt er das unabhängige, faszinierende, wilde Raubtier dar und versinnbildlicht damit die wilde, romantische Natur und auf der anderen Seite ist er schlicht existentielle Bedrohung.
Eine sachorientierte Lösung scheint vor dem Hintergrund der EU-Rechtslage nicht möglich zu sein. Die EU sieht für Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind, einen absoluten Schutz vor. Dies gilt grundsätzlich für alle EU-Staaten gleichermaßen. Dieser Sachverhalt stellt den rechtlichen und bürokratischen Hintergrund dar. Doch nach Meinung vieler Fachleute ist der europäische Wolf weder vom Aussterben bedroht, noch eignen sich alle Länder der EU im gleichen Maße für eine Wiederansiedlung des Wolfes.
Von der Politik und den gesellschaftlichen Kräften, die sich für die Wiederansiedlung des Wolfes einsetzen, wird dieser rechtliche Hintergrund als wesentliches Argument eingesetzt. Die EU- Rechtslage scheint unumstößlich in Stein gemeißelt zu sein. Ein weiteres wichtiges Argument ist die Verbesserung der natürlichen Artenvielfalt.
Deutschland gehört zu den sehr dicht bevölkerten Ländern Europas ohne nennenswerte Naturflächen. Ein großer Teil der landwirtschaftlichen Flächen, die ohne Viehhaltung wirtschaften, sind praktisch nicht von der Frage „Wolf“ betroffen, da sich der Wolf nie dort ansiedeln wird. Betroffen sind Bergregionen und Grenzertragsstandorte mit extensiver Viehhaltung. Eben diese Regionen zeichnen sich aus durch ihre kleinräumige Vernetzung und extensive Nutzung. Dadurch entstanden Kulturlandschaften mit einer sehr hohen Artenvielfalt. In diesen Habitaten hat sich der Wolf bereits niedergelassen und es wird ohne geeignete Maßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Rudelbildung kommen.
Wohlwissend, dass es zu Konflikten zwischen Weidevieh und Wolf kommen wird, beziehungsweise bereits nahezu täglich kommt, bietet die Politik den betroffenen Landwirten eine Reihe von geförderten Schutzmaßnahmen an. Die zwei wichtigsten Maßnahmen sind „Wolfsichere Zäune“ und Herdenschutzhunde. Die Anforderungen, die an Wolfsichere Zäune gestellt werden, sind in der Praxis geländebedingt zumeist nicht vollständig umsetzbar und würden eine tägliche Kontrolle erfordern. Es ist beispielsweise vorgesehen diese Zäune nicht unmittelbar am Waldrand aufzustellen damit der Wolf keine „Übersprunghilfe“ findet. Es stellt sich dann die Frage wer den Streifen zwischen Weidezaun und Waldrand offenhält. Wirklich wolfdichte Zäune können bei Wolfsgehegen betrachtet werden!
Ein bislang völlig ungeklärter Nebeneffekt dieser vorgeschriebenen Zäune ist jedoch eine massive Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit nahezu aller Wildtierarten. Der Schutz von Schafen, Ziegen und auch Kälbern und Fohlen durch Herdenschutzhunde ist in einigen Gebieten Europas (Karpaten, Balkan, Abruzzen, Pyrenäen) eine traditionelle und erfolgreiche Praxis. Diese Hunderassen (beispielweise Pyrenäen-Berghund, Maremmen-Abruzzen Schäferhund, kaukasischer Owtschorka, Kangal) wurden durch jahrzehntelange Auswahl, zu mehr oder weniger selbstständig agierenden Schutzhunden gezüchtet. Diese sehr kräftigen (50+ Kg) und wehrhaften Hunde beschützen ihre Herden gegen alle „Eindringlinge“ die eine gewisse Distanz zur Herde unterschreiten. In der Regel sollten zumindest zwei Herdenschutzhunde unabhängig von der Herdengröße eingesetzt werden. Das mag in den menschenleeren, weitläufigen oben genannten Gebirgsregionen durchaus vertretbar sein. In unserer dichtbevölkerten Kulturlandschaft mit all den Touristen und sonstigen Naturnutzern ist u. E. diese Art von Herdenschutz zumindest unverantwortlich. Erfahrungen aus den Schweizer Alpen bestätigen die Problematik hinsichtlich einer touristischen Nutzung in Gebieten mit Herdenschutzhunden.
Außer dem Konflikt mit Weidevieh soll der Vollständigkeit halber noch auf die Problematik Wolf und jagdliche Nutzung hingewiesen werden. Bei uns ist das Jagdrecht grundsätzlich an das Eigentum gebunden. Üblicherweise wird eine Vielzahl kleiner Flächen gemeinsam verpachtet und bringen damit dem Grundstückseigentümer Einkünfte. In Wolfsgebieten gehen die Pachterlöse deutlich zurück, oder es wird kein Pächter mehr gefunden, da eine erfolgversprechende und gefahrlose Jagdausübung nicht mehr möglich ist.
Zusammenfassend muss bei einer Wiederansiedlung des Wolfes in unserer Kulturlandschaft mit dauerhaften, unlösbaren Konflikten mit der Weidewirtschaft gerechnet werden, da eine praktikable Regulierung der Wolfsbestände aufgrund des geltenden EU-Rechts unzulässig ist. Selbst bei vollständiger und unbürokratischer Übernahme der Kosten für die Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls Tierverluste durch das Land Baden-Württemberg ist davon auszugehen, dass Landwirte ihre Tätigkeit einstellen. Dadurch werden die hohe Diversität und Artenvielfalt unserer Kulturlandschaft nachhaltig beeinträchtigt werden.
Eine aktuelle Studie der Universität Freiburg kommt zu dem Ergebnis „Die Ausbreitung des Wolfes ist für den Naturschutz nicht zielführend“.
Autor: M. Ripberger, Forstwissenschaftler, praktizierender Biolandwirt mit Viehhaltung, Hundezüchter und Jäger
Es wird eng
In den letzten Jahren hat im Rahmen der Energiewende gerade durch den Bau von Windkraftanlagen der Druck auf die Höhenlagen des Schwarzwaldes stark zugenommen.
Durch den Bau von Windkraftanlagen kommt es zur Tötung geschützter Tiere, Habitatsverlust, Störung van Brut- und Nahrungsrevieren sowie Zerschneidung von Lebensräumen.
Unsere Prioritäten
Die Landschafts- und Naturschutzinitiative Schwarzwald e.V. sieht die Natur als tragende Säule und wesentliches Element des Schwarzwaldes an.
Die LANA setzt sich deshalb für die Natur und eine (über)regionale Vernetzung von Lebensräumen ein.
Sie befürwortet die Energiegewinnung aus Sonne, Wasser und Holz, die ohne substanzielle Beeinträchtigung der Natur erfolgen kann.
Wir Menschen fühlen uns als Bewohner einer „Umwelt“, nicht aber als ihr Bestandteil. „Um“welt suggeriert ein von uns getrenntes Aussen, dabei sind wir ein Teil davon. Würden wir unsere Erde und unsere Mitgeschöpfe anders behandeln, würden wir uns wirklich als Teil der Natur begreifen. Dafür arbeitet die LANA.