Einstweiliger Rechtsschutz beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zur Verhinderung der zwei genehmigten Windenergieanlagen auf dem Gießbacher Kopf in Häusern beantragt
Sehr geehrte Betroffene, Naturfreunde und Mitbürger im Hochschwarzwald,
wir haben bereits darüber informiert, dass das Landratsamt Waldshut am 30.03.2021 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Vorhaben der EnBW Windkraftprojekte GmbH erteilt hat und dass LANA gegen dieses Vorhaben vorgehen wird. Lesen hierzu bitte den oben im „Herzen“ abrufbaren Spendenaufruf. Er hat nach wie vor seine Berechtigung.
Heute möchten wir sie davon in Kenntnis setzen, dass der von LANA mandatierte Rechtsanwalt Herr Dr. Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz, Karlsruhe, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 07.06.2021 den einstweiligen Rechtsschutz gemäß § 80 Abs. 5 VwGO begehrt hat. Beantragt wurde,
die aufschiebende Wirkung des LANA-Widerspruchs vom 26.04.2021 gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30. März 2021 anzuordnen.
Ferner wurde, um die Antragsbegründung abschließend erarbeiten zu können, darum gebeten, die Verwaltungsakte zeitnah zuzusenden.
Wie wir bereits mit unserem o.a. Spendenaufruf bekannt gemacht haben: Anders als manche dieses Projekt betreffend glauben – Wir sagen, es ist nicht abgeschlossen!
Gez. Werner Wojtaschek
Stellvertretender Vorsitzender und Sprecher der Regionalgruppe Häusern – Schluchsee